Der beruf eines juristen


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Lektion 5
Aus der Geschichte der Rechtswissenschaft

und ihre wissenschaftstheoretische Einordnung



I. Wiederholen Sie die Ihnen schon bekannten Vokabeln.


Bereich, m

Bundesverfassungsgericht, n
Durchsetzung, f

Entscheidung, f

Entwicklung, f

Erlass, m

Fallrecht, n

Gericht, n

gesellschaftlich

Gesetz, n

Gesetzbuch, n

Gewohnheitsrecht, n

Grundsatz, m

Recht, n

Rechtsfindung, f

Rechtsprechung, f

Rechtsverhältnis, n

Regel, f

Schwurgericht, n

vereinheitlichen

vollstrecken

Vorstellung, f

Zivilrecht, n

сфера, область

Федеральный конституционный суд

осуществление, воплощение

решение

развитие, разработка

указ, издание

прецедентное право

суд

общественный

закон

кодекс

обычное право

принцип

право

заключение по вопросу права

правосудие

правовое отношение

правило

суд присяжных

унифицировать

исполнять

представление

гражданское право


II. Erinnern Sie sich an die Grundformen folgender Verben (§ 6).
Sein, werden, übernehmen, verstehen, erlassen, unterscheiden, finden, schließen, berücksichtigen, verbreiten, ausstrahlen, kodifizieren, entwickeln.
III. Übersetzen Sie die in der Lektion vorkommenden geografischen Namen.
Rom, Oxford, Cambridge, Paris, Padua, Prag, Heidelberg, Italien, England, Frankreich, Bologna, Deutschland, die USA, Byzanz, Griechenland, Israel, Indien, Russland.
IV. Wandeln Sie die Sätze im Passiv ins Aktiv um (§ 5, 12). Übersetzen Sie diese Sätze ins Russische.


  1. Die Frage, was Recht ist, wurde über Jahrhunderte immer wieder unterschiedlich beantwortet.

  2. Anfangs wurde Recht mit den herrschenden Moralvorstellungen gleichgesetzt.

  3. Vor allem werden zwei Arten von Rechtssystemen unterschieden.

  4. Die Regel ist von einer Körperschaft oder einer Person erlassen worden.

  5. Durch diese Vorstellungen sind die heute üblichen Rechtssysteme entwickelt worden.

  6. Der wichtige Bereich des Zivilrechts war von Napoleon überarbeitet worden.

  7. Das englische Rechtssystem wurde auch von den USA übernommen.

  8. Als Recht kann nur eine Regel verstanden werden.

  9. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts war die gesellschaftliche und geschichtliche Verankerung des Rechts von einer historischen Rechtsschule wieder betont worden.

  10. Von der Legislative werden die Gesetze gemacht, von der Exekutive werden die Gesetze ausgeführt, und von der Judikative wird es nach den Gesetzen entschieden.


V. Was passt nicht?


  1. Napoleon – Justinian – Kaiser – Machiavelli – Sabin - Hegel

  2. Rechtsschule – Zivilrecht – Naturrecht – Gewohnheitsrecht – Fallrecht

  3. kodifizieren – studieren – definieren – dominieren – betonen

  4. Raum – Land – Ausdruck – Staat – Kolonie – Reich

  5. untersuchen – erforschen – entwickeln – handeln – erlernen

  6. Digest – Vorstellung – Institutionen – Gesetzbuch – Verfassung


VI. Wandeln Sie in folgenden Sätzen das erweiterte Attribut in den Attributsatz um (§ 1415). Übersetzen Sie sie ins Russische.


  1. Aus diesen und anderen Vorstellungen haben sich die heute üblichen Rechtssysteme entwickelt.

  2. In einem modernen hoch komplexen Staat gibt es eine nicht mehr überschaubare Menge von Rechtsnormen (vgl. Staatsrecht, Völkerrecht).

  3. Die Römer, die Erfinder der Jurisprudenz als Wissenschaft, haben diese Wissenschaft im Medium ihrer Sprache entwickelt, und auf den von ihnen geschaffenen Grundlagen ruht die Jurisprudenz auch heute noch.

  4. Alle neuen Erkenntnisse der empirischen Sozialwissenschaften und alle politischen Forderungen, die unsere Gesellschaft den sich rasch wandelnden Lebensbedingungen anpassen wollen, können nur durch ihre Umsetzung in Rechtsnormen sozialgestaltende Macht gewinnen.

  5. Insbesondere werden die in der Rechtspraxis am häufigsten auftretenden Hauptstreit- bzw. Problemschwerpunkte behandelt.


VII. Lesen Sie den Text und betiteln Sie dessen Absätze.
Geschichte und Funktion der Rechtswissenschaft
Während sich die Rechtsgeschichte mit der historischen Entwicklung des Rechts selbst beschäftigt, lässt sich auch untersuchen, wie sich die Wissenschaft vom Recht im Verlauf der Geschichte entwickelt hat. Die Frage, was Recht ist, wurde über die Jahrhunderte immer wieder unterschiedlich beantwortet. Anfangs wurde Recht mit den herrschenden Moralvorstellungen (vgl. auch Naturrecht) gleichgesetzt. Später dominierte die Vorstellung, als Recht kann nur eine Regel verstanden werden, die von einer Körperschaft oder Person erlassen wurde, die auch die Autorität zu ihrem Erlass und zur Durchsetzung hatte (Rechtspositivismus). Die historische Rechtsschule betonte demgegenüber zu Anfang des 19. Jahrhunderts wieder die gesellschaftliche und geschichtliche Verankerung des Rechts. Aus diesen und anderen Vorstellungen haben sich die heute üblichen Rechtssysteme entwickelt.

Hier sind wiederum vor allem zwei Arten von Rechtssystemen zu unterscheiden, nämlich die des kodifizierten, abstrakt definierten Rechts, und die des Fallrechts (Common Law). Das kodifizierte Recht hat sich im Wesentlichen aus dem römischen Recht entwickelt. So war es Kaiser Justinian, der als Erster das römische Recht im Corpus Iuris Civilis zusammenstellte und damit zugleich im gesamten Römischen Reich vereinheitlichte. Auch wenn im kodifizierten Recht frühere Entscheidungen berücksichtigt werden, hat letztlich immer das Gesetzbuch und der Gesetzestext – gegebenenfalls auch Gewohnheitsrecht – die höchste Autorität. Der wichtige Bereich des Zivilrechts wurde von Napoleon überarbeitet und im Code civil neu kodifiziert. Dieser ist seitdem im französischsprachigen Raum, den ehemaligen französischen Kolonien und weiteren Ländern verbreitet. Daneben steht die deutsche Rechtstradition, die auf dem Boden des gemeinen Rechts in der Kodifikation des Bürgerlichen Gesetzbuchs Ausdruck gefunden und ebenfalls über Deutschland hinaus ausgestrahlt hat.

Im Gegensatz dazu steht die Entwicklung der englischen Rechtstradition des Common Law. Das Recht ist hier im Grundsatz nicht kodifiziert, sondern wird von der Rechtsprechung auf Grund von Präjudizien weiterentwickelt. Dieses Rechtssystem wurde auch in den USA und anderen ehemaligen britischen Kolonien übernommen und weiterentwickelt. So gibt es in den USA eine Schule des legal realism, nach der allein das Recht ist, was die Gerichte als Recht anwenden und vollstrecken werden. Eine andere Besonderheit des US-amerikanischen Rechts ist die große Bedeutung der Schwurgerichte.

Stattdessen hat die Rechtswissenschaft beispielsweise in Deutschland eine eigenständige Funktion im Verhältnis zu Rechtsprechung. Die rechtswissenschaftliche Literatur ist ein (wirksamer und anerkannter) „Rechtsbildungsfaktor“ (zumindest im Arbeitsrecht). Dies kann auch aus den Worten des Bundesverfassungsgerichtes, dass „die Gerichte bei unzureichenden gesetzlichen Vorgaben das materielle Recht mit den anerkannten Methoden der Rechtsfindung aus den allgemeinen Rechtsgrundlagen ableiten müssen, die für das betreffende Rechtsverhältnis maßgeblich sind“, geschlossen werden.
VIII. Beantworten Sie die Fragen zum Text.


  1. Womit wurde das Recht anfangs gleichgesetzt?

  2. Welche Vorstellung über das Recht dominierte später?

  3. Wie viel Arten von Rechtssystemen sind zu unterscheiden?

  4. Welche Rechtssysteme unterscheidet man?

  5. Woraus hat sich das kodifizierte Recht entwickelt?

  6. Was hat Kaiser Justinian gemacht?

  7. Was wurde von Napoleon überarbeitet und neu kodifiziert?

  8. Sind deutsche und englische Rechtstradition ähnlich?

  9. Welches Rechtssystem wurde in den USA übernommen?

  10. Worin besteht die Besonderheit des US-amerikanischen Rechts?


IX. Übersetzen Sie ins Deutsche.


  1. Элементы юриспруденции возникали по мере развития законодательства и правовой науки.

  2. Некоторые сведения о праве включались в систему общего образования ещё в древности.

  3. Первоначально правовые знания сопутствовали религиозным знаниям и философии.

  4. В Индии право брахманов связывалось с религиозным культом и изучалось наряду с ним.

  5. В Израиле правовые предписания изучались по Законам Моисея.

  6. В Древней Греции в школах стоиков обучали судебному красноречию.

  7. Постепенно юриспруденция обособилась в самостоятельную учебную дисциплину, и уже применительно к Древнему Риму можно утверждать о наличии определённой системы юридического образования.

  8. В 254 г. до н. э. Тиберий Корунканий – первый верховный жрец из плебеев – объявил, что будет объяснять право каждому желающему, чем положил начало преподаванию права публично.

  9. Первая частная юридическая школа, где учителя читали лекции, давали ответы на вопросы и вели диспуты с учениками, была организована Сабином в I в. н. э.

  10. В конце XI в. в Болонье помимо школы свободных искусств возникла школа права, позже преобразованная в Болонский университет, где в середине XII в. обучалось римскому праву несколько тысяч студентов из разных стран Европы.


X. Setzen Sie die entsprechenden Präpositionen ein (§ 13). Übersetzen Sie die Sätze.


  1. … Nachfolger der römischen Rechtstradition war Byzanz.

  2. … arabischen Ländern herrschte das religiöse Gesetz - Scharia, deshalb erwarb man die Rechtskenntnisse mit islamischem Religionsunterricht.

  3. In Westeuropa gab es … des frühen Mittelalters keine spezielle Juraausbildung.

  4. In den XII–XV. Jahrhunderten erscheinen die Universitäten (Oxford, Cambridge, Paris, Padua, Prag, Heidelberg u.a.) mit führenden Jurafakultäten, … denen überwiegend das römische Recht studiert wurde.

  5. … den Völkern Westeuropas ist die Jurisprudenz der ständige Begleiter der kulturellen Entwicklung.

  6. Die allmählich wachsende Schicht von Juristen in Italien, England, Frankreich und Deutschland ist seit Jahrhunderten … der theoretischen und praktischen Entwicklung des römischen und des innerstaatlichen Rechts beschäftigt.

  7. Die ursprünglichen Abhandlungen der westeuropäischen Juristen sind praktische Sammlung von Formen … den Abschluss von Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten.

  8. In Russland wurden die Versuche … dem XVI. Jahrhundert unternommen, die Jurisprudenz als eine selbständige Disziplin zu machen.

  9. 1715 wurde Peter dem I. “Projekt der Einrichtung der Akademie für Politik … Nutzen von staatlichen Kanzleien in Russland“ gereicht.

  10. Ein beträchtlicher Teil der alltäglichen Rechtsanwendung wird … der wirtschaftlichen oder sozialen Machtverhältnisse außergerichtlich geregelt.


XI. Erinnern Sie sich an die Bedeutung folgender internationaler Wörter.
Hermeneutisch, systematisch, klassisch, juristisch, historisch, empirisch, kanonisch, dogmatisch, konkret, die Norm, die Definition, die Theologie, die Medizin, die Philosophie, die Soziologie, die Kriminologie, die Universität, die Disziplin, der Plan, die Methode, das Modell, der Konflikt, die Dogmatik, der Codex, die Jurisprudenz.
XII. Nennen Sie die Verben, von denen folgende Substantive abgeleitet sind. Übersetzen Sie diese Substantive ins Russische. Schließen Sie auf die Bedeutung vom Suffix -ung. (§ 1)
Die Auslegung, die Einordnung, die Durchdringung, die Bedingung, die Beschäftigung, die Deutung, die Entstehung, die Anwendung, die Stellung, die Erforschung, die Vermeidung, die Lösung, die Erfahrung, die Beobachtung, die Bedeutung, die Erscheinung.
XIII. Bestimmen Sie das Genus folgender Komposita und übersetzen Sie sie ins Russische (§ 1).
Rechtswissenschaft, Rechtsquelle, Lehrplan, Pluralbegriff, Lebenssachverhalt, Rechtsprechung, Teilgebiet, Stellenwert, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Gesetzesauslegung, Grundlagenfach, Rechtsstudium, Sinnverstehen.
XIV. Finden Sie im Text die Zusammensetzungen mit „Recht“ als Bestimmungswort und als Grundwort. Nennen Sie andere solche Zusammensetzungen.


XV. Ergänzen Sie den Wortstern mit Wörtern aus dem Kasten anhand des Textes.


Recht – Kenntnis – Geist – Technik – Natur – Wirtschaft – Quelle – Sozial – Text – Nachbar

-----------------

-------------------- ----------------- --------------------

-------------------- Wissenschaft --------------------

-------------------- ----------------- --------------------

-----------------
XVI. Finden Sie im Text deutsche Äquivalente für folgende Wörter und Wortgruppen.
Герменевтика (толкование), интерпретирующий, герменевтический метод, толкование правовых текстов, действующее право, с этой точки зрения, происходить от общей применимости законов, применять относительно чего-либо/кого-либо, природные и социальные закономерности, на переднем плане, толкование сборников.
XVII. Lesen Sie den Text und beantworten Sie die nachstehenden Fragen.
Wissenschaftstheoretische Einordnung der Rechtswissenschaft
Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz (von lateinisch iuris prudentia) befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen. Eine sachgerechte Deutung juristischer Texte schließt eine wissenschaftliche Beschäftigung mit der Entstehung und der Anwendung von Rechtsquellen und Normen ein.

Eine klassische Definition dessen, was Rechtswissenschaft ist, gibt der römische Jurist Ulpian: Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten. Das „Göttliche“ im Sinne des kanonischen Rechts ist lange als Pflichtfach aus den rechtswissenschaftlichen Lehrplänen entfernt worden.

In Deutschland findet sich noch heute der Pluralbegriff Jura (lat. „die Rechte“).

Neben der Theologie, Medizin und Philosophie ist die Rechtswissenschaft eine der klassischen Universitätsdisziplinen.

Die Rechtswissenschaft ist eine hermeneutische Disziplin. Die durch die Philosophie der Hermeneutik gewonnene Erkenntnis über die Bedingungen der Möglichkeit von Sinnverstehen wendet sie als juristische Methode auf die Exegese juristischer Texte an. Ihre Sonderstellung gegenüber den übrigen Geisteswissenschaften leitet sie, soweit sie sich mit dem geltenden Recht beschäftigt, aus der Allgemeinverbindlichkeit von Gesetzestexten ab, welche sie in Bezug auf konkrete Lebenssachverhalte in der Rechtsprechung anzuwenden hat. Unter diesem Blickwinkel lässt sich die Rechtswissenschaft auch als Erforschung von Modellen für die Vermeidung und Lösung gesellschaftlicher Konflikte verstehen.

Die hermeneutische Methode unterscheidet sie von den empirischen Wissenschaften, wie der Naturwissenschaft, der Medizin, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, deren Ziel nicht das Verstehen von Texten ist, sondern die Erforschung von natürlichen oder sozialen Regelmäßigkeiten, welche durch Erfahrung und Beobachtung überprüfbar sind. Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich wie die anderen Textwissenschaften (Philologie, Theologie) nicht mit objektiven Erkenntnissen über sinnlich erfahrbare Erscheinungen. Dies bleibt Nebenzweigen der Rechtswissenschaft vorbehalten, wie etwa der Rechtsphilosophie, der Rechtssoziologie und der Kriminologie.

Die Teilgebiete der Rechtswissenschaft lassen sich zusammenfassen zu den exegetischen Fächern und den nicht-exegetischen Fächern (historische, philosophische oder empirische Fächer). Bei den exegetischen Fächern steht die Rechtsdogmatik ganz im Vordergrund. Bei den exegetischen nicht-dogmatischen Fächern werden insbesondere die Digestenexegese und die Exegese deutschrechtlicher Quellen betrieben. Selten werden z. B. keilschriftrechtliche Quellen (Codex Hammurapi) ausgelegt.

Die nichtexegetischen juristischen Grundlagenfächer sind oft zugleich Disziplinen von Nachbarwissenschaften, so etwa die Rechtsphilosophie, die Rechtsgeschichte und die Rechtssoziologie.

In neuerer Zeit beschäftigt sich die Rechtswissenschaft viel mit der rechtlichen Methodik und der Lehre von der Gesetzesauslegung. Weil für die juristische Exegese eine juristische Methodenlehre von Bedeutung ist, wird diese oftmals gesondert gelehrt.

Dabei hat insbesondere die Rechtsphilosophie in der Rechtswissenschaft und im Rechtsstudium, im Vergleich zu Hochmittelalter und Renaissance, erheblich an Stellenwert verloren. Die Kriminologie, welche sich unter anderem mit empirischer Forschung beschäftigt, hat an den Hochschulen ebenfalls einen eher geringen Stellenwert.


  1. Womit befasst sich die Rechtswissenschaft?

  2. Was schließt eine sachgerechte Deutung juristischer Texte ein?

  3. Wer gibt eine klassische Definition der Rechtswissenschaft?

  4. Gehört die Rechtswissenschaft zu den klassischen Universitätsdisziplinen?

  5. Ist die Rechtswissenschaft eine hermeneutische Disziplin?

  6. Woraus leitet eine Sonderstellung der Rechtswissenschaft ab?

  7. Was steht bei den exegetischen Fächern im Vordergrund?

  8. Beschäftigt sich die Rechtswissenschaft in neuerer Zeit viel mit der rechtlichen Methodik und der Lehre von der Gesetzesauslegung?

  9. Ist „Jura“ ein Pluralbegriff?

  10. Woraus stammt das Wort „Jurisprudenz“?


XVIII. Merken Sie sich die Rektion. Bilden Sie Sätze mit diesen Wörtern.
Sich beschäftigen mit D, sich befassen mit D, in Bezug auf Akk., ableiten aus D, sich unterscheiden durch Akk., von D, im Vergleich zu D, Interesse an D finden, die Neigung zu D, für Akk. haben.
XIX. Gebrauchen Sie in den folgenden Sätzen Modalverb + Infinitiv statt einer Modalkonstruktion (§ 11).


  1. Die Rechtswissenschaft lässt sich auch als Erforschung von Modellen für die Vermeidung und Lösung gesellschaftlicher Konflikte verstehen.

  2. Die Rechtswissenschaft hat die Gesetze in Bezug auf konkrete Lebenssachverhalte in der Rechtsprechung anzuwenden.

  3. Die Teilgebiete der Rechtswissenschaft lassen sich zu den exegetischen Fächern und den nicht-exegetischen Fächern zusammenfassen.

  4. Die Rechtswissenschaft ist von den empirischen Wissenschaften zu unterscheiden.

  5. Viele Rechtsnormen regeln sehr spezifische und hochtechnische Sachverhalte und sind nur noch von Spezialisten, aber nicht mehr von fachfremden Juristen oder gar von Laien zu verstehen.

  6. Die Rechtswissenschaft als Wissenschaft vom geltenden Recht hat sich im Wesentlichen auf die Interpretation von Gesetzen und der aus den Gesetzen abgeleiteten Rechtsprechung zu konzentrieren.

  7. Die Jurisprudenz ist in ihrer Bedeutung nur noch mit den angewandten Naturwissenschaften und der Ökonomie zu vergleichen.

  8. Von der Beratungstätigkeit sind die Tätigkeiten der Rechtsbesorgung und Rechtsvertretung abzugrenzen.


XX. Übersetzen Sie ins Deutsche.


  1. Под юриспруденцией понимают несколько взаимосвязанных понятий: комплексная наука, изучающая сущностные свойства государства и права; совокупность правовых знаний; практическая деятельность юристов и система их подготовки.

  2. Правовая наука это наука о государстве и праве, изучающая результаты правового регулирования и выдвигающая правовые идеи о возможности внесения прогрессивных изменений в механизм и способы регулирования общества.

  3. Правовая наука это совокупность знаний о государстве, управлении, праве, наличие которых даёт основание для профессионального занятия юридической деятельностью.

  4. Правовые науки, юридические науки – общественные науки, изучающие право, правовую систему как систему социальных норм, правотворческую и правоприменительную деятельность.

  5. К прикладным правовым наукам относятся криминалистика, криминология, судебная медицина, судебная психиатрия, юридическая психология и др.


XXI. Erzählen Sie kurz über die wissenschaftstheoretische Einordnung der Rechtswissenschaft.

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